Botulinumtoxin

Bei einigen Indikationen wird die Botulinumtoxintherapie nicht von den Krankenkassen übernommen. Dazu zählen

  • Behandlung übermäßigen Schwitzens unter den Achseln  
  • übermäßiger Speichelfluss bei neurologischen Erkrankungen  
  • Schmerztherapie, z.B. bei Migräne, beim Tennisellbogen u.a.  
  • störende Gesichtsfalten, z.B. „Zornesfalte“  

Wir führen diese Therapien nach individueller Beratung durch.