Individuelle Leistungen

Verschiedene wissenschaftlich abgesicherte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren vor allem im Früherkennungs- und Vorsorgebereich sind derzeit nicht im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.

Wenn Sie mehr für Ihre Gesundheit tun wollen als Ihre Versicherung zahlt, können Sie diese Leistungen als sogenannte „individuelle Gesundheitsleistungen“ in Anspruch nehmen:

Diese ärztlichen Leistungen werden bei gesetzlich Krankenversicherten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt.

Wir erbringen diese Leistungen nur auf ausdrückliche Anfrage und nach Abschluss eines privaten Behandlungsvertrages.